AEH - Arbeitsschwerpunkte der AEH





Arbeitsschwerpunkte der AEH

Die AEH vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Dabei strebt sie besonders an

  • die umfassende und dauerhafte gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der Menschen mit Behinderungen,
  • die Aufklärung der Öffentlichkeit und der Gesellschaft über die Probleme der Menschen mit Behinderungen zur Beseitigung von Vorurteilen und Berührungsängsten.

Die AEH erfüllt diese Aufgabe unter anderem durch die Einflussnahme auf die europäische Gesetzgebung und durch Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Institutionen und Organisationen.

So ist die AEH Gründungsmitglied des Europäischen Behindertenforums (EDF), das die Europäische Kommission und andere internationale Institutionen als beratendes Gremium in sozial- und behindertenpolitischen Fragen unterstützt. Dabei nimmt die AEH die Gelegenheit wahr, über europaweite oder auch länderspezifische Probleme von Menschen mit Behinderungen zu informieren und entsprechende Lösungen vorzuschlagen.

Die AEH ist im Europarat als Internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) mit Partnerstatus anerkannt und arbeitet dort im Bereich der Menschenrechte, der Gesundheit und der Sozialcharta. Die AEH ist berechtigt, im Rahmen der Sozialcharta kollektive Beschwerden einzureichen.

Die AEH hat mehrere europäische Konferenzen und Seminare - zum Beispiel zu arbeitsrechtlichen Fragen für Menschen mit Behinderungen und zu den Problemen der Eingliederung psychisch kranker und behinderter Menschen - durchgeführt.

Die AEH gibt circa drei- bis viermal im Jahr einen Informationsdienst heraus, der aktuelle Meldungen zu den sozial- und behindertenpolitischen Entwicklungen in den europäischen Staaten enthält.

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